Produktbeschreibung
Ob Ihre lokale Elektroinstallation für die Dauerbelastung durch eine Ladestation ausgelegt ist kann eine Fachkraft feststellen. Bitte beachten Sie: Zustimmungspflicht: Für die Installation einer Ladestation mit einer Maximalleistung über 11 kW ist die Zustimmung des lokalen Netzbetreibers einzuholen. Der Anschluss dieses Gerätes über einen 3-Phasen-Wechselstromanschluss (umgangssprachlich „Starkstromanschluss") darf nur durch den jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateursverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen/Fachbetrieb durchgeführt werden.